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Immobilie im Pflegefall: Möglichkeiten in Ruhe prüfen

Ein Pflegefall verändert oft vieles – auch den Blick auf die eigene Immobilie. Wir unterstützen Sie und Ihre Angehörigen dabei, mögliche Wege verständlich und diskret zu prüfen.

Ein Pflegefall bringt für Betroffene und Angehörige oft viele organisatorische und emotionale Fragen mit sich. Häufig stellt sich auch die Frage, was mit der Immobilie passieren soll.

Ist ein Verbleib möglich? Kann die Immobilie vermietet werden? Lässt sich ein Teilbereich nutzen oder umbauen? Oder ist ein Verkauf der sinnvollste Weg, um die Situation neu zu ordnen?

Wir helfen Ihnen, diese Fragen sachlich und verständlich zu prüfen – persönlich, diskret und mit regionaler Erfahrung.

Wenn ein Verkauf der passende Weg ist

Wenn sich ein Verkauf als sinnvoller Schritt herausstellt, begleiten wir Sie strukturiert durch den gesamten Prozess. Wir kümmern uns um Bewertung, Vermarktung, Käuferansprache und die Begleitung bis zum Notartermin.

Dabei achten wir besonders auf eine ruhige, respektvolle und verständliche Kommunikation – auch mit Angehörigen. Über regionale und überregionale Vermarktungsmöglichkeiten können wir bei passenden Objekten auch Interessenten außerhalb der direkten Umgebung ansprechen.

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Mögliche Wege im Überblick

Jede Situation ist anders. Diese Optionen können je nach individuellem Fall eine Rolle spielen.

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Verbleib in der Immobilie

Mit ambulantem Pflegedienst oder Angehörigen kann ein Verbleib im vertrauten Zuhause oft ermöglicht werden.

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Vermietung

Die Vermietung der Immobilie kann Einnahmen für die Pflegefinanzierung generieren.

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Umbau oder Teilvermietung

Ein Teilbereich der Immobilie kann für Pflegedienst oder Angehörige umgenutzt werden.

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Verkauf

Ein Verkauf kann die finanzielle Grundlage für eine neue Wohnsituation schaffen.

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Neutrale Bewertung

Eine fundierte Verkehrswertschätzung schafft Klarheit für alle Beteiligten.

Häufige Fragen bei Pflegefall und Immobilie

Was passiert mit der Immobilie bei Pflegebedarf? expand_more
Bei Pflegebedarf kann die Immobilie weiter selbst genutzt, vermietet oder verkauft werden. Welche Lösung sinnvoll ist, hängt vom Grad der Pflegebedürftigkeit, der Finanzierung der Pflege, der Familienkonstellation und den persönlichen Wünschen ab. Wir helfen Ihnen, die Optionen sachlich und verständlich zu prüfen.
Kann das Sozialamt auf die Immobilie zurückgreifen? expand_more
Wenn Pflegekosten langfristig nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen getragen werden können, kann das Sozialamt unter bestimmten Voraussetzungen auf die Immobilie oder andere Vermögenswerte zurückgreifen. Es gibt jedoch Möglichkeiten, rechtzeitig vorzusorgen, um Handlungsspielräume zu erhalten. Wir empfehlen, sich bei Bedarf rechtzeitig rechtlich beraten zu lassen.
Welche Vorkehrungen kann man im Pflegefall treffen? expand_more
Mögliche Vorkehrungen sind eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung, eine Immobilien- oder Vermögensübertragung mit Nießbrauch oder ein Verkauf der Immobilie zu einem selbst gewählten Zeitpunkt. Solche Maßnahmen sollten frühzeitig und mit professioneller Unterstützung geplant werden, um spätere Belastungen für Angehörige zu vermeiden.
Wer entscheidet über einen Verkauf bei Pflegebedarf? expand_more
Solange die betroffene Person geschäftsfähig ist, entscheidet sie selbst. Bei einer bestehenden Vorsorgevollmacht kann eine bevollmächtigte Person stellvertretend handeln. Andernfalls ist eine Betreuung über das Betreuungsgericht erforderlich. Wir unterstützen Angehörige dabei, den richtigen Weg zu finden und die notwendigen Schritte einzuleiten.

Möchten Sie Ihre Möglichkeiten besprechen?

Wir nehmen uns Zeit für Ihre Situation und beraten Sie persönlich, diskret und verständlich. Gemeinsam prüfen wir, welcher Weg für Sie und Ihre Angehörigen sinnvoll sein kann.